Bestätigung über Geldzuwendungen / Mitgliedsbeiträge

im Sinne des §10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in §5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Name des Zuwendenden


Betrag der Zuwendung in Ziffern

50,- Euro

- in Buchstaben

Fünfzig Euro

Tag der Zuwendung

Es handelt sich nicht um den Verzicht von Aufwendungen.

Wir sind wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Essen-NordOst, St.-Nr.: 111/5789/0650, vom 24.10.2012 nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe verwendet wird.

25.04.2024
Björg Herzog - Finanzbeauftragter FOM-Alumni e.V.

Essen

Björn Herzog - Finanzbeauftragter FOM-Alumni e.V.